Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen Kresnadi T. Budisantoso (im weiteren KTB genannt) und einer weiteren Vertragspartei (im weiteren Vertragspartner genannt).
  2. KTB ist berechtigt, die AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.  Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von KTB (http://www.budisantoso.de/agb/) sowie durch elektronische Mitteilung (E-Mail/Newsletter). Widerspricht der Vertragspartner den geänderten oder ergänzenden Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam und finden auch auf bestehende Verträge Anwendung. Widerspricht der Vertragspartner fristgerecht, so ist KTB berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
  3. Die AGB gelten auch dann, wenn KTB in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos ausführen; solche entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen sind für KTB nur verbindlich, wenn KTB ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich, in Textform oder per E-Mail zugestimmt hat.

§2 Vertragsabschluss, Leistungsumfang

  1. Die Angebote von KTB sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. KTB ist an diese Angebote 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden, soweit nichts anderes auf den Angeboten vermerkt ist. Die Annahme der Angebote muss schriftlich erfolgen.
  2. Aufträge, denen kein Angebot von KTB zu Grunde liegt, oder die – auch nur teilweise – von den Angeboten von KTB abweichen, bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Maschinell hergestellte Auftragsbestätigungen genügen diesem Formerfordernis.
  3. Wird der Abschluss eines Vertrags durch KTB schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung), so gilt der Vertrag als mit dem bestätigten Leistungsumfang und zu den bestätigten Bedingungen zustande gekommen, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich, in Textform oder per E-Mail widerspricht.

§3 Dauerverträge

  1. Verträge mit wiederkehrenden Leistungen (Dauerverträge, z.B. Hostingverträge) werden, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen (Vertragslaufzeit) und können mit Frist von drei Monaten zum Vertragsende von beiden Seiten gekündigt werden. Sollte ein Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate.
  2. Dauerverträge werden grundsätzlich über die Vertragslaufzeit im Voraus in Rechnung gestellt. Abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Fixierung im Vertrag.

§4 Reisekosten

  1. Anfallende Reisekosten sind, soweit nicht anderweitig vereinbart, vom Auftraggeber zu erstatten.
  2. KTB behält sich vor den zeitlichen Aufwand für die An- und Abreise mit einem Stundensatz von EUR 20,00 in Rechnung zu stellen.
  3. Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (1. Klasse) sind die tatsächlich anfallenden Kosten für Hin- und Rückfahrt zu erstatten.
  4. Bei Anreise mit PKW werden die Kosten für Hin- und Rückfahrt mit einem Satz von EUR 0,40 je gefahrenem Kilometer berechnet.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise von KTB verstehen sich zuzüglich der aktuellen Umsatzsteuer. Mangels abweichender Vereinbarungen gelten die Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versand und Transport, die gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden.
  2. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, wird der Vertragspartner hierüber rechtzeitig informiert. Der Vertragspartner ist berechtigt, soweit eine Preiserhöhung auftritt, von seinem Auftrag an KTB zurückzutreten.
  3. Mehrkosten, die auf Änderungswünsche des Vertragspartners beruhen, kann KTB dem Vertragspartner auch dann gesondert in Rechnung stellen, wenn KTB sich das bei Annahme des Änderungswunsches nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
  4. Vertraglich entstehende Zahlungsansprüche (Forderungen) sind sofort mit Vertragsabschluss fällig.
  5. Mangels abweichender Vereinbarungen werden alle Forderungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt sofern nicht anders vereinbart per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
  6. Bei Zahlungsverzug werden sofort alle noch offenen Rechnungen fällig. Im Verzugsfall ist KTB zur Berechnung von Zinsen zu einem Zinssatz in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechtigt.
  7. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners zwischen dem Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung und/oder Leistung oder wird KTB nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners Bedenken bestehen, so ist KTB berechtigt, Zahlungen vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen oder die ausstehenden Lieferung zurückzuhalten und/oder die Ausführung der Leistungen aufzuschieben. Wenn eine Vorleistung des Vertragspartners die Interessen von KTB nicht mehr ausreichend schützen kann, ist KTB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  8. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur soweit zugelassen, als diese Gegenforderungen von KTB anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  9. KTB ist berechtigt, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die sich aus dem Inkasso einer Forderung ergeben, vollständig oder teilweise zu Lasten des Vertragspartners gehen zu lassen.
  10. KTB ist berechtigt vor Beginn der Vertragserfüllung Sicherheit bezüglich der Zahlung zu verlangen.

§6 Internetdomains

  1. Sofern der Vertragspartner über KTB eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Vergabestelle zustande, KTB wird nur als Vertreter des Vertragspartners tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern KTB nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist.
  2. KTB hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss und übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Vertragspartner beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Dienstleisters vergebenen Subdomains.
  3. Sollte der Vertragspartner von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er KTB hiervon unverzüglich unterrichten. KTB ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Vertragspartners auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Vertragspartner nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 10.000,00 – in Worten: zehntausend Euro) stellt.
  4. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Vertragspartner KTB hiermit frei.

§7 Lieferzeit

  1. Angaben von Lieferzeiten/Lieferfristen sind unverbindlich. Lieferzeiten oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Die Lieferzeit beginnt mangels gegenteiliger Vereinbarung mit der vollständigen Abklärung des Leistungsumfangs. Sie verlängert sich angemessen, wenn und soweit der Vertragspartner nach Sachlage erforderliche oder mit ihm vereinbarte Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, sowie bei vom Vertragspartner veranlassten Leistungsänderungen. Die Lieferzeit verlängert sich weiter um die Dauer der Behinderungen durch sonstige Umstände, die nicht im Einflussbereich von KTB liegen. Dies umfasst insbesondere Verzug von Lieferanten sowie höhere Gewalt. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.
  3. Verweigert der Vertragspartner die Abnahme des Vertragsgegenstands, so kann KTB eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Vertragspartner über.
  4. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

§8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die im Rahmen eines Kaufvertrags gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die an den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung mit KTB gestellt werden, einschließlich künftig entstehender Forderungen – in Haupt- und Nebensachen – Eigentum von KTB. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von KTB. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KTB nach Mahnung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und ist der Vertragspartner zur Herausgabe oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte verpflichtet.
  2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände KTB unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfändungsgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
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  3. Die Forderungen des Vertragspartners aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen von KTB aus dem Geschäftsverhältnis an KTB abgetreten. Die Befugnis von KTB die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich KTB, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt. KTB kann verlangen, dass der Vertragspartner ihm abgetretene Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Vertragspartner gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Vertragspartners gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen KTB und dem Vertragspartner vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Der Vertragspartner ist nur berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf KTB übergeht. Auf Verlangen von KTB ist der Vertragspartner verpflichtet, die Abtretung an einen Dritten zur Zahlung an KTB bekannt zu geben.

§9 Abnahme und Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Vertragspartner über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume von KTB verlässt, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, Teilleistungen erfolgen oder KTB noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich die Absendung des Vertragsgegenstandes aus einem Grund, den KTB nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Transportbereitschaft auf den Vertragspartner über.
  2. KTB trägt im Falle von Einbau des Vertragsgegenstandes die Gefahr bis zur Abnahme der Leistung. Wird jedoch der Vertragsgegenstand vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder unabwendbare, von KTB nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat KTB Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten. Gerät der Vertragspartner mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn der Einbau des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn KTB die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Vertragspartners übergeben hat.
  3. Auf Wunsch des Vertragspartners wird auf seine Kosten die Sendung durch KTB gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

§10 Beanstandung, Mängelhaftung

  1. Ist der Vertragspartner Unternehmer hat er die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu überprüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht dann mit der Freigabe auf den Vertragspartner über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Vertragspartners. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
  2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung zu rügen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat der Vertragspartner, wenn er Verbraucher ist, diese innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung zu rügen.
  3. Für geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der gelisteten bzw. von Abbildungen, etc. übernimmt KTB keine Haftung.
  4. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Vertragspartner oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung von KTB ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn der Vertragspartner weist nach, dass die Veränderung für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.
  5. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung, es sei denn, dass die Teillieferung bzw. Teilleistung für den Vertragspartner uninteressant ist.
  6. Alle an KTB übergebenen Vorlagen werden von KTB sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt KTB nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
  7. Im Falle der Mangelhaftigkeit leistet KTB Nacherfüllung. Die Nacherfüllung wird – sofern der Vertragspartner Unternehmer ist – ausschließlich nach dem Ermessen von KTB durch Nachlieferung oder Nachbesserung erbracht. Ist der Vertragspartner Verbraucher steht ihm die Wahl zwischen Nachlieferung oder Nachbesserung zu. KTB ist berechtigt die eine oder andere Art der Nacherfüllung oder die Nacherfüllung insgesamt zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Rechte des Vertragspartners zum Rücktritt und Minderung bleiben davon in jedem Fall unberührt – dies gilt auch, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
  8. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit die Haftung von KTB nicht nach §11 dieser Bedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist.
  9. Mängelhaftungsansprüche des Vertragspartners verjähren, sofern dieser kein Verbraucher ist, in einem Jahr ab Lieferung, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache.

§11 Haftung

  1. KTB haftet nur für Schäden und Folgeschäden, verursacht durch sich selbst oder Mitarbeiter, soweit es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
    • Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Vertragspartner entsprechend.
    • Im Falle der leichten Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur dann, wenn vertragstragende Vertragspflichten verletzt sind oder Versicherungsschutz besteht. Im Falle der Fahrlässigkeit ist das Haftungsrisiko seitens KTB ausschließlich auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden und maximal den einfachen Wert des Vertragsgegenstands pro Schadensfall begrenzt.
  2. Wird KTB die Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe:
    • Ist das Verschulden der Unmöglichkeit auf KTB zurückzuführen, so ist der Vertragspartner berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Vertragspartners auf 10% (in Worten: zehn Prozent) des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.
    • Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die über die genannte Grenze in Höhe von 10% hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit KTB in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt bleibt unberührt.
  3. Sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist, verjähren die nach diesem Paragraph beschränkten Schadensersatzansprüche (mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubten Handlungen) in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§12 Copyright

  1. Für von KTB im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere Quellcode, grafische Entwürfe, Layouts, Grafiken, etc. behält sich KTB alle Rechte vor (Copyright). Der Vertragspartner bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Vertragspartner oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Vertragspartners bzw. des Dritten über.

§13 Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien (KTB und Vertragspartner) verpflichten sich alle, auch offenkundige Einzelheiten, Informationen und Daten der Parteien, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die in Abs. 1 dieses Artikels genannten Informationen ausschließlich im Rahmen des Vertrags zu nutzen.
  3. Soweit die Vertragsparteien dritte Personen zur Vertragserfüllung heranziehen, verpflichten sie diese zur gleichen Sorgfalt.

§14 Geltendes Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist, der Geschäftssitz von KTB. KTB ist darüber hinaus berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

Königsbach-Stein, 19.11.2008 (Version 1.1)
Karlsruhe, 20.07.2011 (Version 1.1, unverändert)

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